AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Ferienanlage Sonnenhof Bad Elster.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments oder Studios zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Ferienanlage.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments oder Studios sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ferienanlage.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
2.1. Der Ferienanlage steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner ist der Ferienanlage Sonnenhof Bad Elster und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Ferienanlage gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.3. Alle Ansprüche gegen die Ferienanlage verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die Ferienanlage ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden Preise der Ferienanlage zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienanlage an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3. Die Ferienanlage kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der Ferienanlage oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen der Ferienanlage erhöht.
3.4. Die Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen der sächsischen Kurtaxordnung vor Ort zu entrichten.
3.5. Rechnungen der Ferienanlage sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienanlage berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 30,00 Euro zu erheben.
3.6. Die Ferienanlage ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Ferienanlage berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienanlage aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung und NoShow)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Ferienanlage geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Ferienanlage in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen der Ferienanlage und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Ferienanlage auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Ferienanlage in Textform ausübt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat die Ferienanlage die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Apartments anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4.4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit der Ferienanlage geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
5. Rücktritt der Ferienanlage
5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Ferienanlage ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienanlage entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Für Serviceleistungen und Fremdleistungen, übernimmt die Ferienanlage keine Gewährleistung. Diese Serviceleistungen (Vermittlung von Kuren, physiotherapeutische Behandlungen, Veranstaltungen, Ausflüge, geführte Wanderungen usw.) werden als freiwillige Dienstleitungen nur vermittelt.
6.3. Der Kunde muss sich bei Übergabe des Apartments mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, sowie die Anzahl und die Personalien aller die Unterkunft beziehenden Personen angeben. Untervermietungen und Überbelegungen sind nicht erlaubt.
6.4. Wird die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist die Ferienanlage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.5. Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier von der Ferienanlage vor Ort verweigert werden.
6.6. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.7. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Ferienanlage spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Ferienanlage aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. Haftung
7.1. Die Ferienanlage haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Ferienanlage die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Ferienanlage beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienanlage auftreten, wird die Ferienanlage bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Da es sich bei den Außenanlagen um ein überwiegend naturbelassenes Gelände handelt, auf dem witterungs-, gelände- und naturbedingte Risiken (z. B. unebene Wege, Wurzeln, lose Steine, Nässe, Schnee oder Glätte) bestehen können, erfolgt das Betreten und die Nutzung des gesamten Geländes der Ferienanlage auf eigene Gefahr.
7.3. Die Ferienanlage erfüllt ihre gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere wird für Unfallschäden keine Entschädigung oder Ersatzleistung gewährt.
7.4. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht ausschließlich der Eltern bzw. den verantwortlichen Begleitpersonen. Diese haften für Schäden, die durch die ihnen anvertrauten Kinder verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfallschäden wird keine Entschädigung oder Ersatzleistung gewährt.
7.5. In den Wintermonaten besteht aufgrund der Beschaffenheit des Geländes ein eingeschränkter Winterdienst. Insbesondere bei Schnee, Eis oder Reifglätte kann nicht gewährleistet werden, dass alle Wege geräumt oder gestreut sind. Gäste haben in diesen Fällen besondere Vorsicht walten zu lassen. Eine Haftung der Ferienanlage besteht insoweit nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen.
7.6. Die Ferienanlage befindet sich in einer ruhigen, mit Kliniken bebauter Umgebung. Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe, der von der Ferienanlage zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
7.7. Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Mietsumme.
7.8. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl, Empfehlung einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Haustiere und Sachen verursacht wird.
7.9. Für eingebrachte Sachen haftet die Ferienanlage dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens €3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu €800,- Geld.
7.10. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Fahrrad-Garage oder auf dem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, Fahrräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Ferienanlage nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Allgemeine Verpflichtungen
8.1. Die Kunden sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienanlage nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
8.2. Auszug aus der Hausordnung:
Das Apartment befindet sich in gutem Gebrauchszustand, mit einer der Kategorie und der Anzahl der Schlafgelegenheiten entsprechender Ausstattung, die Mobiliar, Kochgeschirr, Eßbesteck, Tafelgeschirr, Kochstelle, Kühlschrank und Decken und Kopfkissen umfasst. Während des Aufenthalts ist jeder Kunde verpflichtet, das Apartment selbst sauber zu halten. Die Entreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt.
Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten abziehen, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Kunden zu erledigen. Der Kunde hat das Apartment pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, vom Kunden ersetzt werden, es sei denn, er weist nach, dass ihm oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden zu melden, spätestens bis 12:00 Uhr des auf die Ankunft folgenden Tages.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Ferienanlage.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

