AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Sonnenhof-Bad Elster. Lesen Sie sie deshalb sorgfältig durch.

1. Allgemeines

Das von Ihnen gemietete Apartment wird von der Objektleitung verwaltet. Die Objektleitung tritt als Mietvermittler auf und ist berechtigt, alle mit der Vermietung im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen. Sie nimmt alle mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehenden Informationen entgegen. Rechtsstreitigkeiten aus den Vermietungen werden durch den Eigentümer abgewickelt.

2. Anmeldungen/Buchungen

2.1. Reservierung

Mit einer Reservierungsanfrage können Sie ein Angebot für Ihren Aufenthalt von uns abfordern. Nach Möglichkeit werden wir Ihre Reservierungsanfrage bestätigen und Ihnen ein Reservierungsangebot unterbreiten. Sollten Sie dem Angebot in der angegebenen Frist zustimmen, bieten wir Ihnen einen Mietvertrag an, an den wir uns 10 Kalendertage gebunden halten.
Über 10 Kalendertage hinaus gewährleisten wir eine verbindliche Reservierung nicht. Wir werden aber nach Möglichkeit Ihren Reservierungswunsch so lang wie möglich aufrecht erhalten.

2.2. Anmeldungen

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Sonnenhof-Bad Elster den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen.Soweit gegen den übergebenen Vertrag innerhalb von 10 Kalendertagen kein Einspruch erfolgt und die Zahlung gemäß Punkt 4 eingegangen ist, tritt der Mietvertrag in Kraft.

2.3. Buchungen

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt, wodurch der Mietvertrag in Kraft tritt. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere Buchungszentrale in Bad Elster. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.

3. Preise

Die genannten Preise entsprechen den bei der Buchung gültigen Listenpreisen. Etwaig notwendig werdende Änderungen nach Vertragsabschluß müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls die Preisänderungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb vom Vertrag zurückzutreten.

3.1. Kurtaxe

Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen der sächsischen Kurtaxordnung vor Ort an den Sonnenhof-Bad Elster zu entrichten.

4. Zahlung

Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Rechnung ist, werden 10 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 30,00 € als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist zum Reiseantritt beim Sonnenhof-Bad Elster einzuzahlen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Kalendertagen vor Anreise wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei fehlendem Zahlungseingang, behält sich die Ferienanlage vor, die Buchung zu stornieren und der Anspruch auf das Mietobjekt entfällt. Bei nicht eingegangener Zahlungen wird ein Rücktritt vom Vertrag vorausgesetzt und die Rücktrittsgebühren werden fällig.

5. Rücktritt

Der Rücktritt von einer Anmietung ist jederzeit möglich. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, können wir pro angemietetem Apartment eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.1. Rücktrittsgebühren vor Mietbeginn

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt ein Gast die Miete nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt sind vom Gesamtmietpreis bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn Gebühren in Höhe von 10 %, vom 29. bis 20. Kalendertage vor Mietbeginn in Höhe von 20 %, vom 19. bis 10. Kalendertag vor Mietbeginn in Höhe von 50 %, vom 9. Kalendertag vor Mietbeginn bis zur Nichtanreise in Höhe von 80 %, jedoch von mindestens 30,00 € zu bezahlen.

5.2. Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise werden 40 % des Übernachtungspreises der nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung rückerstattet.

6. Ersatzmieter

Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies rechtzeitig vor Anreise mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.

7. Änderungen

Änderungen sind jederzeit bis 30 Kalendertage vor Vermietungsbeginn kostenlos möglich, soweit das der Belegungsplan des Sonnenhof-Bad Elster zulässt. Für Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 berechnet.

8. Reklamationen

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich bei den Mitarbeitern desSonnenhof-Bad Elster gemeldet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen die entsprechenden Ansprüche, wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietverhältnisses gegenüber dem Sonnenhof-Bad Elster geltend gemacht werden. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis geendet hat.

9. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen.

10. Haustiere

Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch die Objektleitung vor Ort verweigert werden.Bitte beachten Sie Punkt 19 der Hausordnung.

11. Aufhebung des Reisevertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

12. Daten

Der Gast muß sich bei Übernahme des Ferienwohnungen mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, sowie die Anzahl und die Personalien aller die Unterkunft beziehenden Personen angeben. Der Sonnenhof-Bad Elster ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten ihrer Gäste an die Objekteigentümer weiterzuleiten.
Untervermietungen und Überbelegungen sind nicht erlaubt.

13. Baulärm/Baustelle

Der Sonnenhof-Bad Elster befindet sich in einer ruhigen, mit Kliniken bebauter Umgebung. Sie ist gehalten, die Störungen nach Treu und Glauben für den Mieter in einem angemessenen Umfang zu halten.
Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe des Sonnenhof-Bad Elster zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

14. Ausfall von Freizeitanlagen

Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Mietsumme. Der Sonnenhof-Bad Elster ist gehalten, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

15. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Gesamtmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden für den Gast weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und der Vermieter zur Haftung gesetzlich verpflichtet ist.

16. Haftungsausschluß

Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Gast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Haustiere und Gegenstände verursacht wird.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrräder, die sich auf dem Gelände der Ferienanlage befinden, wird nicht gehaftet. Die Benutzung hauseigener Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Auf den Gartenwegen und auf dem Parkplatz erfolgt nur eingeschränkter Winterdienst. Für dadurch entstehende Schäden jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Vom Sonnenhof-Bad Elster wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, welche durch sportliche Betätigung in oder bei dem Objekt entstehen wird ebenfalls ausgeschlossen.

17. Serviceleistungen und Fremdleistungen (vermittelte Leistungen)

Für Fremdleistungen, die durch den Sonnenhof-Bad Elster lediglich vermittelt werden, übernehmen wir keine Gewährleistung. Diese Serviceleistungen (Vermittlung von Kuren, physiotherapeutische Behandlungen, Veranstaltungen, Ausflüge, geführte Wanderungen usw.) werden als freiwillige Dienstleistungen im Rahmen unserer Möglichkeiten nur vermittelt.

18. Allgemeine Verpflichtungen

Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Sonnenhof-Bad Elster nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
Die Inanspruchnahme von Lagewünschen der Zimmer können wir leider nicht berücksichtigen. Die Mietobjekte sind mit dem aufgelisteten Inventar ausgestattet und werden mit den zugesagten Leistungen angeboten.

18.1. Auszug aus der Hausordnung

Das Apartment befindet sich in gutem Gebrauchszustand, mit einer der Kategorie und der Anzahl der Schlafgelegenheiten entsprechender Ausstattung, die Mobiliar, Kochgeschirr, Eßbesteck, Tafelgeschirr, Kochstelle, Kühlschrank und Decken und Kopfkissen umfasst.
Während des Aufenthalts ist jeder Mieter verpflichtet, das Apartment selbst sauberzuhalten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt.
Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Mieter selbst zu erledigen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, vom Mieter ersetzt werden, es sei denn, er weist nach, dass ihm oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden sofort zu melden, spätestens bis 12:00 Uhr des auf die Ankunft folgenden Tages.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Magdeburg. Der Gast kann nur an diesem Gerichtsstand klagen.

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.